Förderung für die Altbausanierung: Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile 2026
Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen neue Regeln, und zwei ältere IBB-Programme nehmen keine Anträge mehr an. Welche Förderung zu welcher Maßnahme passt und in welcher Reihenfolge Beratung, Antrag und Auftrag laufen, zeigt diese Übersicht mit Stand Oktober 2026.
- BAFA-Zuschuss für Dämmung und Fenster, KfW-Zuschuss für den Heizungstausch
- Effizienzhaus-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung
- Steuerbonus nach § 35c und Denkmal-AfA als Alternative
- Zuschuss und Kredit: Antrag vor Beginn der Arbeiten


Erst der Antrag, dann die Baustelle
Das Angebot für neue Fenster und die Dämmung der Fassade liegt auf dem Küchentisch, der Betrieb könnte in drei Wochen anfangen. Dann kommt die Frage: Gibt es dafür eigentlich Geld vom Staat? Oft ja. Bei Zuschüssen und KfW-Krediten aber nur, wenn der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt ist. Wer den Auftrag vorschnell erteilt, verschenkt im ungünstigsten Fall mehrere tausend Euro.
Gefördert wird im Altbau fast ausschließlich das, was Energie spart, dazu der Abbau von Barrieren und der Erhalt von Baudenkmälern. Alle Angaben haben den Stand Oktober 2026. Konditionen ändern sich, prüfen Sie sie vor jedem Antrag bei KfW, BAFA oder Ihrem Finanzamt. Was eine Sanierung im Altbau baulich bedeutet, beschreiben wir auf unserer Seite zur Altbausanierung.
Was bei der Altbausanierung gefördert wird und was nicht
Zentral ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Zuschüsse für einzelne Maßnahmen, ein Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Förderfähig sind im Kern:
- Dämmung der Gebäudehülle
- neue Fenster und Außentüren sowie Sonnenschutz
- Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen
- Heizungstausch und Optimierung einer bestehenden Heizung
- Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten
Keine Förderung gibt es für Bad, Bodenbeläge oder Malerarbeiten. Für den Abbau von Barrieren gibt es derzeit einen KfW-Kredit, keinen Zuschuss. Für nicht geförderte Arbeiten bleibt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG, auf die wir weiter unten eingehen.
Die Förderprogramme knüpfen nicht an den Begriff „Altbau“ an, sondern an das Alter des Gebäudes. Die BEG für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle verlangt, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Der Steuerbonus nach § 35c EStG setzt ein Gebäude voraus, das älter als zehn Jahre ist.


Was sich 2026 geändert hat
Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei den Einzelmaßnahmen neue Regeln, die Richtlinie dazu stammt vom 17. August 2026. Anträge bis zum 20. Juli laufen nach den alten Bedingungen weiter. Wer vorher geplant, aber noch keinen Antrag gestellt hat, braucht eine neue technische Projektbeschreibung mit neuer TPB-ID.
Die KfW fördert den Heizungstausch, das BAFA die Gebäudehülle und die übrige Anlagentechnik. Neu sind die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben und ein iSFP-Bonus, der erst ab einer Mindestinvestition greift. Für das erste Quartal 2027 sind angekündigt: ein Bonus für energetisch besonders schlechte Häuser (Worst Performing Building) bei der Dämmung, ein niedrigerer Grundfördersatz für Wärmepumpen und ein Wertschöpfungsbonus. Zwei IBB-Programme, die in älteren Ratgebern noch stehen, nehmen keine Anträge mehr an.
Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Gebäudehülle und Anlagentechnik über das BAFA
Für Dämmung, Fenster, Außentüren und Anlagentechnik zahlt das BAFA einen Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto. Allein stellen Sie den Antrag nicht, denn für die Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben, der vorab die technische Projektbeschreibung erstellt.
Förderfähig sind höchstens 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, steigen die Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro, und es gibt 5 % iSFP-Bonus. Der Haken seit der Reform: Bei einem Haus mit einer Wohneinheit wird der Bonus erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro gewährt, und zwar nur auf den Betrag, der darüber liegt. Bei mehreren Wohneinheiten entspricht die Schwelle der Höchstgrenze ohne Fahrplan, bei drei Wohneinheiten also 60.000 Euro. Für den Bonus zählt außerdem nur ein Fahrplan, dessen Erstellung über die Bundesförderung für Energieberatung (EBW) gefördert wurde.
Planen Sie ohnehin, das Dach zu öffnen, etwa für einen Dachgeschossausbau, lohnt der Blick auf die Dämmung von Anfang an. Kommt die Idee erst, wenn die Arbeiten laufen, kann es für den Antrag zu spät sein.
In einer Eigentumswohnung gehören Fenster, Fassade und Dach meist zum Gemeinschaftseigentum. Darüber entscheidet die Eigentümergemeinschaft, beim Heizungszuschuss der KfW stellt eine bevollmächtigte Person den Antrag. Wie eine Sanierung innerhalb der eigenen Wohnung abläuft, zeigt unsere Seite zur Wohnungssanierung.
Heizungsoptimierung
Die Optimierung einer bestehenden Heizung wird mit 15 % gefördert, mit iSFP-Bonus mit 20 %. Voraussetzung: Das Gebäude hat höchstens fünf Wohneinheiten, der Wärmeerzeuger ist älter als zwei Jahre, und eine fossile Heizung darf nicht älter als 20 Jahre sein.
Heizungstausch über die KfW (Zuschuss 458)
Wer die alte Gas- oder Ölheizung ersetzt, beantragt den Zuschuss 458 bei der KfW. Laut KfW liegt er zwischen 30 und 80 % der förderfähigen Kosten. Für eine Wärmepumpe beträgt die Grundförderung derzeit 30 %. Gedeckelt sind die förderfähigen Kosten bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Betrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro.
Für die selbst bewohnte Hauptwohnung kommen zwei Boni in Frage. Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % gibt es laut KfW, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen und die alte Anlage fachgerecht demontiert und entsorgt wird. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um vier Prozentpunkte, für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er. Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro und 10 % bis 50.000 Euro. Mit Kind unter 18 Jahren liegen die Einkommensgrenzen um 10.000 Euro höher. Insgesamt zahlt die KfW, je nach Antragstellergruppe, höchstens 80 %.
Der Antrag läuft über das Kundenportal „Meine KfW“ und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein. Vorher brauchen Sie eine „Bestätigung zum Antrag“, die ein Energieeffizienz-Experte oder das ausführende Fachunternehmen ausstellt. Laut KfW enthält sie unter anderem Angaben zur geplanten Heizung samt förderfähigen Gesamtkosten und bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Beim Antrag geben Sie die 15-stellige BzA-ID an. Außerdem muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Gehört das Haus einer GbR oder einer GmbH, ist das Programm 459 zuständig. Welche Arbeiten wir rund um Heizung und Bad übernehmen, steht auf unserer Seite zu Heizung und Sanitär.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW-Kredit 261
Wird ein Altbau in einem Zug durchsaniert, also Hülle, Fenster und Heizung gemeinsam, kommt das Effizienzhaus in Frage. Die KfW vergibt dafür im Programm 261 einen Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Das Gebäude muss am Ende eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe erreichen, und ein Energieeffizienz-Experte ist laut KfW zwingend eingebunden. Gefördert werden die Stufen 40, 55, 70, 85 und „Effizienzhaus Denkmal“, jeweils als EE-Klasse (erneuerbare Energien) oder NH-Klasse (Nachhaltigkeit). Der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Laut KfW muss das Gebäude seinen Wärme- und Kältebedarf danach zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken.
Ein Teil des Kredits muss nicht zurückgezahlt werden. Dieser Tilgungszuschuss hängt von der Stufe ab:
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss EE-Klasse | Tilgungszuschuss NH-Klasse |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 | 10 % | 15 % |
| Effizienzhaus 55 | 5 % | 10 % |
| Effizienzhaus 70 | kein | 5 % |
| Effizienzhaus 85 | kein | 5 % |
| Effizienzhaus Denkmal | 5 % | 10 % |
Bezugsgröße ist der Kredit von höchstens 150.000 Euro je Wohneinheit. Für ein Worst Performing Building kommen bei den Stufen 40, 55 und 70 zehn Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 oder 5 Prozentpunkte.
Auch die Baubegleitung wird mitfinanziert: beim Ein- oder Zweifamilienhaus mit bis zu 10.000 Euro Kredit, davon die Hälfte als Tilgungszuschuss. Bei Mehrfamilienhäusern sind es 4.000 Euro je Wohneinheit, höchstens 40.000 Euro, ebenfalls zur Hälfte als Zuschuss. Den aktuellen Zinssatz finden Sie auf kfw.de.
Weitere KfW-Kredite für den Altbau
Der Ergänzungskredit (Programme 358 und 359) finanziert bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
Familien mit Kindern, die ein bestehendes Haus oder eine Wohnung kaufen und energieeffizient sanieren, sollten sich das Programm 308 „Wohneigentum für Familien“ ansehen. Die KfW nennt Kreditbeträge zwischen 140.000 und 180.000 Euro.
Wird aus einem Laden, einer Werkstatt oder einem Büro im Erdgeschoss Wohnraum und wird dieser anschließend energetisch saniert, kommt der Zuschuss 266 „Gewerbe zu Wohnen“ in Frage: bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, höchstens 300.000 Euro.
Förderung in Berlin: Programme der IBB
Die Investitionsbank Berlin (IBB) ergänzt die Bundesförderung um eigene Programme. Fast alle richten sich an Vermieter und Investoren, nicht an Selbstnutzer.
Wer eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus plant, kann über die „IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus“ den KfW-Kredit 261 mit einer Zinssubvention von bis zu 0,6 % pro Jahr verbilligen, ab Effizienzhaus 85. Für Einzelmaßnahmen kombiniert die „IBB Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen“ den Ergänzungskredit 359 mit bis zu 0,2 % Zinssubvention, bis 120.000 Euro je Wohneinheit, beantragt innerhalb von zwölf Monaten nach der Zuschusszusage.
Speziell auf ältere Mietshäuser zielt das Programm „IBB CO2-Sparende Gebäude“. Es gilt für Mietwohngebäude ab drei Wohneinheiten, die älter als 20 Jahre sind, Wohnungseigentümergemeinschaften sind ausgenommen. Das Darlehen beträgt 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für jedes eingesparte Kilogramm CO2, Ziel sind höchstens 15 kg CO2-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr. Bei Miet- oder Belegungsbindung gibt es zusätzlich 20 % des bewilligten Darlehens als Zuschuss. Vorab bietet die IBB mit ENEO eine CO2-Initialberatung für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten und 20 Jahren an, gefördert zu 95 %, höchstens mit 595 Euro brutto.
Zwei Programme, die in manchen Ratgebern noch stehen, laufen nicht mehr. Die „IBB Soziale Wohnraummodernisierung“ ist beendet. Bei „Effiziente GebäudePLUS“ ist seit dem 19. Dezember 2023 keine Antragstellung mehr möglich.
Und wenn Sie selbst dort wohnen? Dann ist die Bundesförderung Ihr Weg. Ob zusätzlich ein Landesprogramm passt, beantwortet die IBB direkt.
Steuerbonus statt Zuschuss: § 35c EStG
Wer selbst im Haus wohnt, kann energetische Maßnahmen statt per Zuschuss über die Steuererklärung fördern lassen. § 35c EStG ermäßigt die Einkommensteuer im Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen wird, und im Folgejahr um je 7 % der Kosten (höchstens 14.000 Euro je Jahr), im dritten Jahr um 6 % (höchstens 12.000 Euro). Insgesamt sind das 20 % der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro je Objekt. Begünstigt sind unter anderem Dämmung, Fenster und Außentüren, Lüftung, Heizung und die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage.
Das Gebäude muss bei Durchführung älter als zehn Jahre sein. Ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und weist mit einer Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster nach, dass die Voraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach erfüllt sind. Welche Unterlagen Sie für Ihr Vorhaben brauchen und wie wir die Arbeiten darauf abstimmen, besprechen wir gern mit Ihnen. Die Rechnung muss in deutscher Sprache vorliegen, und Sie zahlen auf das Konto des Unternehmens, nicht bar. Für einen zugelassenen Energieberater, den Sie mit Planung oder Begleitung beauftragen, beträgt die Ermäßigung 50 % seines Honorars. Begünstigt sind Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden.
Es gilt: entweder Steuerbonus oder Förderung. Für dieselbe Maßnahme können Sie § 35c nicht nutzen, wenn Sie dafür einen Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten. Auch neben der Denkmal-Abschreibung nach § 10f oder dem Handwerkerbonus nach § 35a ist die Steuerermäßigung ausgeschlossen. Da der Bonus die Steuerlast mindert, hilft er nur, wenn Sie in den drei Jahren genug Einkommensteuer zahlen.


Denkmalgeschützter Altbau: Denkmal-AfA nach §§ 7i und 10f EStG
Für Baudenkmäler gibt es eine steuerliche Förderung, die in vielen Ratgebern zur Altbauförderung fehlt. Vermieten Sie das Baudenkmal, können Sie nach § 7i EStG die Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, erhöht absetzen: im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren je bis zu 9 %, in den vier Jahren danach je bis zu 7 %. Wohnen Sie selbst darin, gilt § 10f EStG. Dann ziehen Sie die Aufwendungen im Jahr des Abschlusses und in den neun Folgejahren mit je bis zu 9 % wie Sonderausgaben ab. Das geht nur für ein Gebäude, bei Ehegatten für zwei.
Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde. In Berlin stellt sie das Landesdenkmalamt aus, der Antrag geht online oder per Post. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt sind. Die Einzelheiten nennt das Landesdenkmalamt Berlin.
Daneben brauchen Veränderungen an einem Baudenkmal in Berlin in der Regel eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks. Welche Bauteile typischerweise betroffen sind, steht auf unserer Seite zur Sanierung von Altbauten. Für die energetische Komplettsanierung gibt es bei der KfW zudem die Stufe „Effizienzhaus Denkmal“.


Barrierereduzierung im Altbau
Breitere Türen, weniger Schwellen, ein Bad ohne Stufe: Dafür vergibt die KfW mit dem Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ einen Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Den Investitionszuschuss 455-B zur Barrierereduzierung hat die KfW derzeit nicht im Angebot.
Für vermietete Wohnungen kommt das IBB-Programm „Altersgerecht Wohnen“ dazu, mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit und einer Zinssubvention von bis zu 0,6 %. Ob ein geplanter Umbau, etwa eine bodengleiche Dusche bei der Badsanierung, zu den förderfähigen Maßnahmen gehört, prüfen Sie anhand der Programmunterlagen der KfW, bevor Sie beauftragen.
Lassen sich Förderprogramme kombinieren?
Gut kombinieren lassen sich BEG-Zuschuss und Ergänzungskredit, denn der Kredit ist ausdrücklich für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen gedacht. Verschiedene Maßnahmen können Sie über verschiedene Wege fördern, etwa die Fenster über das BAFA und die Wärmepumpe über die KfW. Die geförderte Energieberatung ist sogar Voraussetzung für den iSFP-Bonus.
Nicht kombinieren lassen sich für dieselbe Maßnahme der Steuerbonus nach § 35c und ein Zuschuss oder zinsverbilligter Kredit. Auch der Handwerkerbonus nach § 35a gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen. Wer die Fassade mit BAFA-Zuschuss dämmt, setzt für diese Rechnung keinen Handwerkerbonus an. Für Malerarbeiten ohne Förderung bleibt § 35a dagegen möglich: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung.
Für die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung nennt die BAFA-Förderübersicht eine Obergrenze von 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro von 80 %. Die IBB setzt je Programm eigene Grenzen: Bei ihren beiden Programmen zur energetischen Gebäudesanierung dürfen alle öffentlichen Fördermittel zusammen höchstens 60 % der förderfähigen Aufwendungen ausmachen, bei „Altersgerecht Wohnen“ höchstens die förderfähigen Aufwendungen selbst.
Schritt für Schritt: Beratung, Antrag, Auftrag
Diese Abfolge folgt den Vorgaben von BAFA und KfW, Stand Oktober 2026:
| Schritt | Was passiert | Wer ist zuständig |
|---|---|---|
| 1 | Energieberatung, auf Wunsch mit individuellem Sanierungsfahrplan | Energieeffizienz-Experte, gefördert über die EBW |
| 2 | Besichtigung und Angebot mit getrennt ausgewiesenen Positionen | Ausführender Betrieb |
| 3 | Technische Projektbeschreibung (TPB-ID, BAFA) oder Bestätigung zum Antrag (KfW 458) | Energieeffizienz-Experte, bei KfW 458 alternativ das Fachunternehmen |
| 4 | KfW 458: Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Beim BAFA klären Sie mit dem Experten, ob ein Vertrag vor dem Antrag zulässig ist | Sie und der Betrieb |
| 5 | Antrag vor Beginn der Arbeiten | Sie, beim BAFA oder im Portal „Meine KfW“ |
| 6 | Ausführung, am sichersten nach der Zusage | Ausführender Betrieb |
| 7 | Technischer Projektnachweis (TPN-ID, zwei Monate gültig), Nachweis bei der Förderstelle | Energieeffizienz-Experte und Sie |
| 8 | Auszahlung des Zuschusses | BAFA oder KfW |
Die Energieberatung selbst ist ebenfalls gefördert. Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars, bei Ein- und Zweifamilienhäusern höchstens 650 Euro, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 Euro. Stellt der Berater den Fahrplan in einer Eigentümerversammlung vor, kommen bis zu 250 Euro dazu.
Wer macht was? Energieeffizienz-Experte, Fachbetrieb und AK-Bau
Der Energieeffizienz-Experte plant die förderfähige Maßnahme, erstellt vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung, begleitet auf Wunsch die Bauphase und bestätigt nach Abschluss mit dem technischen Projektnachweis, dass alles wie beantragt umgesetzt wurde. Zugelassene Experten finden Sie in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste. Dort suchen Sie nach Postleitzahl und Umkreis. Der Fachbetrieb setzt die Sanierung um.
AK-Bau ist in diesem Ablauf das ausführende Unternehmen. Die Förderberatung selbst übernehmen wir nicht. Wir besichtigen das Gebäude, erstellen ein Angebot mit getrennt ausgewiesenen Positionen, damit Ihr Experte die förderfähigen Kosten zuordnen kann, und stimmen den Zeitplan mit Ihnen und dem von Ihnen beauftragten Energieeffizienz-Experten ab, damit der Antrag vor Baubeginn steht. Als Generalunternehmer koordinieren wir anschließend die Gewerke auf der Baustelle. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem Heizung und Sanitär, Dachgeschossausbau und Trockenbau. Dachdecker, Glaser oder Fassadensanierung binden wir als Generalunternehmer ein. Wie Expertentermin, Besichtigung und Baustart zusammenpassen, klären wir gern im ersten Gespräch über unser Kontaktformular.
Fotos unserer Altbauprojekte finden Sie in den Referenzen aus Wilmersdorf, Lankwitz und Friedrichshain.


Rechenbeispiel: Dämmung und Fenster im Einfamilienhaus
Ein Beispiel mit runden Zahlen, Stand Oktober 2026, ohne Zusage für Ihr Vorhaben. Angenommen, ein selbst bewohntes Einfamilienhaus aus den 1930er-Jahren bekommt eine gedämmte Fassade und neue Fenster. Die förderfähigen Ausgaben liegen bei 50.000 Euro.
Ohne Sanierungsfahrplan rechnet das BAFA höchstens 30.000 Euro an. 15 % davon ergeben 4.500 Euro Zuschuss.
Mit einem über die EBW geförderten Fahrplan steigt die Höchstgrenze auf 60.000 Euro, damit zählen alle 50.000 Euro. Die Grundförderung beträgt 15 % von 50.000 Euro, also 7.500 Euro. Der iSFP-Bonus von 5 % gilt nur für den Teil über 30.000 Euro, hier 20.000 Euro, und bringt 1.000 Euro. Zusammen sind das 8.500 Euro, abzüglich des Eigenanteils an der Energieberatung.
Über § 35c sähe dieselbe Rechnung so aus: 7 % von 50.000 Euro im ersten und zweiten Jahr, also je 3.500 Euro, und 6 % im dritten Jahr, also 3.000 Euro. Insgesamt 10.000 Euro, allerdings verteilt auf drei Steuerjahre. Welcher Weg besser passt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Mit welchen Baukosten Sie für Dämmung, Fenster und Haustechnik im Bestand rechnen sollten, erläutert unser Ratgeber zu den Kosten einer Altbausanierung.
Unser Rat: Holen Sie zuerst den Energieeffizienz-Experten ins Haus und uns zur Besichtigung, gern in denselben Wochen. Dann steht der Antrag, bevor die Baustelle beginnt. Diese Hinweise ersetzen keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen ändern sich, prüfen Sie sie vor dem Antrag bei KfW, BAFA oder Ihrem Finanzamt.
1. Keine versteckten Kosten
Wir arbeiten in einem klaren Kostenrahmen.
2. Garantierte Termintreue
Wir tun alles, um vereinbarte Termine einzubehalten.
Unsere Qualitätsgarantie
3. Stets Lösungsorientiert
Wir schlagen Lösungen vor, sollte Steine im Weg stehen.
4. Direkter Ansprechpartner
Die Projektleitung bleibt für Sie jederzeit erreichbar.
Generalunternehmer für Sanierung und Innenausbau in Berlin und Umgebung
Als Generalunternehmer begleiten wir schlüsselfertige Sanierungsprojekte für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien – von der ersten Planung bis zur erfolgreichen Fertigstellung. Wir übernehmen die Planung, Organisation und Gesamtkoordination Ihres Sanierungsprojekts und sorgen für einen strukturierten Ablauf aller Projektphasen. Je nach Leistungsbereich übernehmen wir Arbeiten mit unserem eigenen Team oder binden qualifizierte Fachbetriebe in den Projektablauf ein. Wir organisieren die Materialbeschaffung, stimmen alle Abläufe aufeinander ab und stehen Ihnen während des gesamten Projekts als zentraler Ansprechpartner zur Seite.
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Eingetragen in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Berlin (Installateur- und Heizungsbauer)
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